Mindestanforderungen an das Risikomanagement
(MaRisk)

Im Rahmen der jeweils aktuellen Fassung der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) übernehme ich als Wirtschaftsprüfer und/oder zertifizierter Experte „Bankenaufsichtsrecht“ unter Berücksichtigung der Berufsgrundsätze bei folgenden Themen die Prüfungs- und/oder Erstellungstätigkeiten:

  • Umsetzung der MaRisk inkl. korrekte Einhaltung des Proportionalitätsprinzips
  • Risikoinventuren
  • Risikotragfähigkeitskonzepte
  • Risikostrategien
  • Risikosteuerungs- und -controllingprozesse (z.B. Neue-Produkt-Prozess,…)
  • Prozesse zur Behandlung von Risiken, zur Risikotragfähigkeit und zur Planung des zukünftigen Kapitalbedarfs
  • Organisations-/Arbeitsanweisungen
  • Notfallkonzepte
  • Prüfung, ob eine Auslagerung oder ein sonstiger Fremdbezug vorliegt
  • Risikoanalysen, inwieweit die durchgeführten Auslagerungen wesentlich sind
  • Kontrolle der Auslagerungsverträge auf Übereinstimmung mit den gesetzlichen Anforderungen

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