Handelsgesetzbuch (HGB/RechKredV)

Das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz ist durch den Deutschen Bundestag am 26. März 2009 und durch den Bundesrat am 3. April 2009 verabschiedet worden. Mit der Veröffentlichung des Gesetzes am 25. Mai 2009 ist mit Wirkung vom 29. Mai 2009 die umfassendste Änderung des Handelsbilanzrechts seit dem Bilanzrichtliniengesetz von vor über 20 Jahren durchgesetzt worden.

In den Folgejahren ergaben sich weitere Änderungen an den nationalen Bilanzierungsvorschriften beispielsweise durch das Bilanzrichtlinien-Umsetzungsgesetz (BilRUG) vom 23. Juli 2015.

Im Rahmen der von mir durchgeführten Projekte habe ich bis zum heutigen Tage Mandanten bei folgenden Themen bzgl. HGB/RechKredV begleitet:

  • Neuerungen bei der Behandlung von Finanzinstrumenten
  • Definition aktiver Markt
  • Fremdwährungsumrechnung
  • Änderungen im Ansatz und Bewertung von latenten Steuern
  • Behandlung von Sicherungsbeziehungen
  • Notwendige Ergänzungen im Anhang

Neben diesen Themen sollte sich jeder Bilanzierende im Rahmen der Umsetzung zumindest noch über folgenden Themen Gedanken machen (beispielhaft):

  • Änderungen im Ansatz und Bewertung von Rückstellungen
  • Änderungen in der Bewertung von Verbindlichkeiten
  • Anhangangaben bzgl. Restlaufzeiten
  • Neuerungen im Lagebericht

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